Sachlich geprüft, transparent erklärt

Psychologische Begutachtung nach dem Waffengesetz

Die psychologische Begutachtung dient der gesetzlich vorgesehenen Beurteilung der Verlässlichkeit. Sie erfolgt standardisiert, unabhängig und ohne Zusage eines bestimmten Ergebnisses.

Für wen

Wann diese Leistung passend sein kann

Die passende Leistung ergibt sich aus Ihrer konkreten Fragestellung. Eine kurze telefonische Klärung vorab hilft bei der Einordnung.

Personen im Rahmen eines waffenrechtlichen Verfahrens
Antragsteller:innen mit behördlicher Vorgabe
Personen, die Voraussetzungen und Ablauf vorab klären möchten

Typische Fragestellungen

01

Gesetzlich vorgesehene psychologische Begutachtung

02

Standardisierte psychologische Verfahren

03

Persönliches Untersuchungsgespräch

04

Ergebnisoffene fachliche Beurteilung

Der Ablauf

Klar strukturiert. Transparent begleitet.

1

Voraussetzungen telefonisch klären

2

Identität und Unterlagen prüfen

3

Gespräch und standardisierte Untersuchung

4

Ergebnis und formales weiteres Vorgehen erläutern

Unterlagen

Gut vorbereitet zum Termin

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Weitere benötigte Unterlagen werden bei der Terminvereinbarung bestätigt.

Kostenhinweis

Vorab transparent geklärt

Die Kosten werden vorab transparent genannt. Es wird kein positives Ergebnis garantiert; die Begutachtung ist fachlich unabhängig und ergebnisoffen.

Persönlich erreichbar

Sie wissen nicht genau, welche Leistung Sie benötigen?

In einem kurzen Telefonat lässt sich klären, welches Angebot zu Ihrem Anliegen passt und welche Unterlagen für den Termin sinnvoll sind.

+43 676 54 50 476